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BVerwG, 09.11.1966 - V C 198.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Antrag auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1965 - IV A 1283/64
- BVerwG, 22.09.1965 - V B 122.65
- BVerwG, 09.12.1965 - V C 198.65
- BVerwG, 09.11.1966 - V C 198.65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1966 - V C 198.65
Eine mangelhafte Sachaufklärung durch die Verwaltungsbehörde allein macht bei Geltendmachung von Rechtsansprüchen den ablehnenden Verwaltungsakt nicht schon von vornherein rechtswidrig (Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 1960 [BVerwGE 10, 202]). - BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60
Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1966 - V C 198.65
Die erwähnten Rechtsvorschriften waren allgemeine Anordnungen im Sinne des § 3 Abs. 2 AbgG ebenso wie die besatzungsrechtliche Grundlage, auf der die Weisungsbefugnis der Besatzungsmacht gegenüber den deutschen Verwaltungsbehörden beruhte (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1961 [BVerwGE 12, 312]). - BVerwG, 20.07.1960 - V CB 5.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.11.1966 - V C 198.65
Von einem Befehlsempfänger oder verlängerten Arm der Besatzungsmacht wird nur dann zu sprechen sein, wenn die angewiesene deutsche Stelle keine Befugnis oder Zuständigkeit zu eigenem hoheitlichen Handeln besaß und Besatzungsgewalt vollzog oder wenn sie innerhalb ihrer Zuständigkeit gegen ihren Willen zum Handeln gezwungen wurde, wenn es sich also bei ihrem Tätigwerden nur um die Ausführung eines bindenden Besatzungsbefehls handelte (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1960 - BVerwG V CB 5.60 -). - BVerwG, 17.10.1960 - V C 28.60
Auszug aus BVerwG, 09.11.1966 - V C 198.65
Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 17. Oktober 1960 (BVerwGE 11, 156) zum Ausdruck gebracht, daß von einem Antragsteller nicht mehr Rechtskenntnisse erwartet werden dürften als die angegangene Verwaltungsbehörde erkennen lasse, so daß ein Rechtsirrtum über die Zuständigkeit der Entschädigungsbehörde entschuldbar sein könne; in jenem Falle war der Antragsteller im Mai 1945 von untergeordneten Organen der französischen Besatzungsmacht verhaftet und zum Zwecke der Vollstreckung einer gegen ihn ausgesprochenen Strafe an die Schweiz ausgeliefert worden.
- BVerwG, 13.02.1975 - V C 28.73
Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berücksichtigung …
Unabhängig hiervon wird auch das Handeln anderer (als der in § 2 Abgelte genannten) Personen dem Verantwortungsbereich der Besatzungsmacht zugerechnet - sei es der Besatzungsbehörde, sei es der Besatzungsstreitkraft -, wenn diese - beispielsweise deutsche Amtsträger - als "verlängerter Arm" der Besatzungsmacht tätig geworden sind (Urteil vom 9. November 1966 - BVerwG V C 198.65 - Beschluß vom 20. Juli 1960 - BVerwG V CB 5.60 -).